
Sie möchten sich selbstständig machen, haben aber nicht das Kapital für eine klassische GmbH? Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – bietet Gründern die Möglichkeit, bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu gründen. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige, was Sie wissen müssen, um erfolgreich eine UG zu gründen.
Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH, die 2008 eingeführt wurde, um deutschen Gründern eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen wie der britischen Limited zu bieten. Sie kombiniert die Vorteile einer Kapitalgesellschaft – insbesondere die Haftungsbeschränkung – mit einem deutlich geringeren Kapitalbedarf.
Eine UG gründen ist besonders sinnvoll für:
Bevor Sie eine UG gründen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die rechtlichen Anforderungen sind überschaubar, erfordern aber sorgfältige Planung:
Anders als bei der GmbH, die ein Stammkapital von 25.000 Euro erfordert, können Sie eine UG theoretisch schon ab einem Euro gründen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein höheres Stammkapital von mindestens 1.000 bis 2.500 Euro, um die anfallenden Gründungskosten und laufenden Verpflichtungen abzudecken. Das Stammkapital muss in voller Höhe als Bareinlage erbracht werden – Sacheinlagen sind bei der UG nicht möglich.
Eine UG kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Mindestens ein Gesellschafter muss gleichzeitig als Geschäftsführer fungieren oder ein externer Geschäftsführer muss bestellt werden. Der Geschäftsführer muss unbeschränkt geschäftsfähig sein und benötigt einen Wohnsitz in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat.
Der Gesellschaftsvertrag ist das Fundament Ihrer UG. Sie können entweder ein Musterprotokoll verwenden (bei Ein-Personen-UGs oder maximal drei Gesellschaftern mit einem Geschäftsführer) oder einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen lassen. Ein individueller Vertrag bietet mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung von Geschäftsführungsbefugnissen, Gewinnverteilung und anderen wichtigen Regelungen.
Um eine UG zu gründen, ist zwingend ein Notartermin erforderlich. Hier werden der Gesellschaftsvertrag beurkundet und die Geschäftsführer bestellt. Bringen Sie zum Notartermin gültige Ausweisdokumente sowie die Informationen zur geplanten Geschäftsadresse mit.
Nach der notariellen Beurkundung eröffnen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der UG in Gründung. Auf dieses Konto zahlen Sie das Stammkapital ein. Der Kontoauszug dient als Nachweis für die Kapitalaufbringung beim Handelsregister.
Der Notar übernimmt in der Regel die Anmeldung zum Handelsregister. Erforderliche Unterlagen sind der Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals. Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister beträgt üblicherweise ein bis drei Wochen.
Nach der Eintragung ins Handelsregister melden Sie Ihre UG beim zuständigen Gewerbeamt an. Parallel erfolgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie erhalten dann Ihre Steuernummer und gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:
Insgesamt sollten Sie mit Gründungskosten zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen, zuzüglich des gewählten Stammkapitals und eventueller Beratungskosten.
Wer eine UG gründen möchte, sollte sich auch über die laufenden Pflichten im Klaren sein:
Eine Besonderheit der UG ist die gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Ansparrücklage. Sie müssen jährlich 25 Prozent des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dann können Sie die UG in eine reguläre GmbH umwandeln.
Als Kapitalgesellschaft unterliegt Ihre UG der Buchführungspflicht nach HGB. Sie müssen eine ordnungsgemäße Buchführung führen und jährlich einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Dieser muss beim Bundesanzeiger offengelegt werden.
Trotz Haftungsbeschränkung trägt der Geschäftsführer persönlich die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Bei Verstößen – etwa verspäteter Insolvenzanmeldung oder Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen – kann er persönlich haftbar gemacht werden.
Die Gründung einer UG ist zwar grundsätzlich auch ohne externe Hilfe möglich, doch professionelle Unterstützung kann den Prozess erheblich vereinfachen und rechtliche Fallstricke vermeiden. Erfahrene Berater helfen Ihnen bei der optimalen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, der Erfüllung aller formellen Anforderungen und der steuerlichen Optimierung Ihrer Gesellschaftsstruktur.
Concilium Consult unterstützt Sie als erfahrener Partner bei allen Schritten Ihrer UG-Gründung – von der ersten Planung über die notarielle Beurkundung bis zur vollständigen Handlungsfähigkeit Ihrer Gesellschaft. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir die rechtlichen und administrativen Prozesse für Sie übernehmen.
Eine UG zu gründen ist eine attraktive Option für Gründer mit begrenztem Startkapital, die dennoch von der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft profitieren möchten. Mit überschaubaren Gründungskosten, einem flexiblen Einstieg und der Perspektive zur späteren Umwandlung in eine GmbH bietet die Unternehmergesellschaft einen soliden rechtlichen Rahmen für Ihr Business. Lassen Sie sich bei der Gründung professionell beraten, um von Anfang an alle rechtlichen Weichen richtig zu stellen.